Verteidiger.
August „Aute“ Weber lief zuerst in der Spielzeit 1914/15 auf. Während der folgenden Jahre wurden die Unterlagen nicht geführt, so dass für Aute nicht genau bestimmt werden kann, in welchen Spielzeiten er in der Ersten Herren stand.
10 Einsätze für die Berliner Auswahl
mindestens 2 Spielzeiten im lila-weißen Trikot von 1914/1915 bis 1923/1924 [...]
Verteidiger
Georg, genannt Käppel, Feierabend steht in der Spielzeit 1914/15 zum ersten im lila-weißen Aufgebot. Da für Zeit von 1915/16 bis 1920/21 keine Unterlagen vorliegen, kann nicht genau bestimmt werden, auf wieviele Spielzeiten im Trikot der Veilchen er es bringt. [...]
Trainer, August 1928 – Ende 1929
Der immer liebenswürdige Östereicher, wie Richard Girulatis ihn beschreibt, war vom Dresdner SC zu den Veilchen gekommen; später trainerte er den 1. FC Nürnberg. [...]
Stürmer
7 Einsätze für die Berliner Auswahl
4 Spielzeiten im lila-weißen Jersey von 1925/1926 bis 1928/1929 [...]
15. Juli 1910 bis 19. Januar 1984
Erich Seelig, den sie im Club nur Ete nennen, war (und ist) sportlich wohl einer der erfolgreichsten Tennis-Borussen. Im März 1925 tritt der 14jährige Ete zusammen mit seinen Brüdern Josef und Heinz in den Verein ein; gekommen war er nach der Gründung der Box-Abteilung vom Sportclub Charlottenburg. [...]
Die Spiele gegen den Club Français 1924
Freitagabend, 17. Oktober 1924. Ein kleines Grüppchen aus Spielern der Tennis Borussia, ihren Betreuern und Berliner Schlachtenbummlern besteigt den Nachtzug Richtung Köln, von wo aus es weiter nach Paris geht. Man macht sich auf den Weg zu einem ganz besonderen Spiel: TeBe soll als erste deutsche Mannschaft sechs Jahre nach Kriegsende mit dem Club Français gegen einen französischen Verein antreten. [...]
Nach einer heftigen Debatte, die um die heiße Frage nach dem Amateursport auf der einen und den kommerziellen Bedingungen von Spitzensport geführt wurde, beschloss die Generalversammlung von 1925, einen besoldeten Geschäftsführer zu bestellen. Allerdings hatten sich zuvor Alfred Lesser und Ernst Salinger bereit erklären müssen, das Gehalt privat zu tragen. [...]