Richtlinien der Abteilung TBAF

I Grundsatz

Die Abteilung Aktive Fans ist eine Abteilung des Gesamtvereins Tennis Borussia Berlin e.V.. Die Mitglieder der Abteilung Aktive Fans müssen gleichzeitig Mitglieder des Vereins Tennis Borussia Berlin e.V. sein. Die Satzung des Vereins ist sowohl für Aktivitäten der Abteilung wie auch für die Abteilungsmitglieder maßgeblich. Die aufgeführten Richtlinien der Abteilung ergänzen die Satzung des Vereins Tennis Borussia Berlin e.V..

II Organisation

  1. Die Abteilung führt den Namen “Tennis Borussia Aktive Fans (TBAF)”.
  2. Höchstes beschlussfassendes Organ der Abteilung Aktive Fans ist die Abteilungsversammlung. Die Abteilung wird gegenüber dem Gesamtverein Tennis Borussia Berlin e.V. durch den Abteilungsvorstand vertreten. Der Abteilungsvorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende nehmen an den Beiratssitzungen des Vereins Tennis Borussia Berlin e.V. teil.
  3. Die Abteilung kann in Absprache mit dem Vorsitzenden des Gesamtvereins einen Beobachter zu den Vorstandssitzungen des Vereins Tennis Borussia Berlin e.V. entsenden. Dabei ist die gebotene Vertraulichkeit zu wahren.
  4. Der Abteilungsvorstand besteht aus einem Abteilungsvorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem Abteilungskassierer.
  5. Eine Versammlung aller Mitglieder der Abteilung Aktive Fans (Abteilungsversammlung) findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Abteilungsversammlung wird durch die Abteilungsleitung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen schriftlich einberufen und durchgeführt.
  6. Der Abteilungsvorstand tagt mindestens vierteljährlich. Die Sitzungen des Abteilungsvorstandes sind grundsätzlich vereinsöffentlich. Der Abteilungsvorstand kann in begründeten Einzelfällen die Öffentlichkeit ausschließen.
  7. Die Abteilungsversammlung wählt mit einfacher Mehrheit die Abteilungsleitung für die Dauer von 2 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
  8. Die Abteilung verwaltet die Beiträge der Abteilungsmitglieder selbständig. Die Abteilungsversammlung bestimmt, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Satzung des Vereins Tennis Borussia Berlin e.V., mit einfacher Mehrheit den Mitgliedsbeitrag. Erfolgt durch Beschluss der Jahreshauptversammlung des Vereins Tennis Borussia Berlin e.V. eine Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge, gelten diese Beiträge umgehend für die Abteilung, wenn der neue Mitgliedsbeitrag über den aktuellen Mitgliedsbeitrag der Abteilung Aktive Fans liegt. Eine sonstige Änderung des Mitgliedsbeitrages der Abteilung Aktive Fans kann die Abteilungsversammlung mit 2/3-Mehrheit beschließen.
  9. Der/die Abteilungskassierer/-in legt einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Einnahmen und Ausgaben vor. Der Rechenschaftsbericht wird von zwei Mitgliedern (Revisoren) der Abteilung Aktive Fans, die nicht dem Abteilungsvorstand angehören, auf seine inhaltliche und rechnerische Richtigkeit überprüft. Die Revisoren werden von der Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Zeitpunkt der Vorlage des Rechenschaftsberichtes richtet sich hierbei nach den Vorgaben der Satzung des Vereins Tennis Borussia Berlin e.V..
  10. Die Abteilungsleitung ist berechtigt, Mitgliedsbeiträge, die nicht für die Abteilungsarbeit verwendet werden, an den Gesamtverein Tennis Borussia Berlin e.V. abzuführen.

III Aufgaben und Ziele

  1. Förderung von Freizeitsport für Fans und Freunde.
  2. Teilnahme an und Durchführung von Fußball-Fanturnieren.
  3. Regelmäßiger Meinungsaustausch unter den Fans, um die Verantwortung der Fans für den Verein und Fußball als Kulturgut zu fördern und Vereinzelung und Anonymität entgegenzuwirken.
  4. Aktivitäten, die direkt oder indirekt der Unterstützung der Mannschaften dienen. Hierzu gehört beispielsweise die Anfertigung von Fahnen, Transparenten und die Organisation von Auswärtsfahrten.
  5. Kontaktpflege mit Vereinsführung, Spielern und Fans, die dem Verein nicht angehören.
  6. Unterstützung des Vereins durch Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben, soweit dies vom Gesamtverein Tennis Borussia Berlin e.V. gewünscht und der Abteilung möglich ist. Hierzu zählt beispielsweise die Erstellung des Stadionprogramms und die Mitarbeit beim Rahmenprogramm von Meisterschaftsspielen.
  7. Aktivitäten, die der Darstellung des Vereins in der Öffentlichkeit dienen und geeignet sind, sein Ansehen zu erhöhen. Hierzu gehört beispielsweise die Erstellung und Verbreitung von Plakaten und Flyern, die Aufnahme und Pflege freundschaftlicher Kontakte zu Fans anderer Vereine. Unter Bezugnahme auf den Antidiskriminierungsparagraphen in der Satzung des  Tennis Borussia Berlin e.V. zählt hierzu auch die Teilnahme an Aktivitäten im Sinne von Antirassismus und Völkerverständigung.
  8. Die Abteilung und deren Mitglieder verpflichten sich, so kostengünstig wie möglich die Abteilungsarbeit zu gestalten, damit unter Bezugnahme auf Punkt II Nr. 9 der Richtlinien ein möglichst hoher Betrag an Mitgliedsbeiträgen an den Gesamtverein abgeführt werden kann.

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