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Beitragsordnung

Gültig ab 1. Juni 2026

Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge, Gebühren sowie Zahlungsmodalitäten für Mitglieder von Tennis Borussia Berlin e.V..
Grundlage sind die Beschlüsse des Vereins sowie die gültige Satzung.
 

1. Beiträge für aktive Mitglieder Fußball

Der monatliche Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder der Abteilung Fußball beträgt einheitlich 45,00 EUR für alle Altersgruppen.

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 19,02 EUR.
Die Austrittsgebühr beträgt ebenfalls einmalig 19,02 EUR.

2. Beiträge für aktive Mitglieder anderer Abteilungen

Die jeweiligen Beitragshöhen weiterer Abteilungen (Tischtennis, Boxen) werden durch die zuständigen Abteilungen bzw. Vereinsgremien festgelegt.

3. Beiträge für passive Mitglieder

Passive Mitglieder zahlen monatlich

  • einen regulären Beitrag von 10 EUR
  • einen regulären Beitrag von 10 EUR + Soli-Beitrag von mindestens 9,02 EUR (zusammen 19,02 EUR oder mehr) auf freiwilliger Basis oder
  • einen ermäßigten Beitrag von 7,50 EUR.

Der Soli-Beitrag kann für den Verein, einzelne Mannschaften oder Abteilungen bestimmt werden.

Die Ermäßigung gilt für Geringverdienende. Das sind in der Regel Leistungsempfänger*innen (Bürgergeld, ALG, etc.), Aufstocker*innen, Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Arbeitslose, Geflüchtete, Rentner*innen, Alleinerziehende, Schwerbeschädigte. Der Verein setzt Vertrauen in das Urteilsvermögen seiner Mitglieder, ermäßigte Beiträge basieren auf einer Selbsteinschätzung und Selbstauskunft.

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 19,02 EUR.
Die Austrittsgebühr beträgt ebenfalls einmalig 19,02 EUR.

4. Ermäßigungen / Beitragsbefreiung

Über individuelle Ermäßigungen des Beitrags für aktive Mitglieder entscheidet die jeweilige Abteilungsleitung.

Von der Beitragspflicht befreit sind

  • Ehrenmitglieder
  • für den Verein aktive Schiedsrichter*innen
  • für den Verein aktive Trainer*innen und Koordinator*innen im Nachwuchs.

5. Fälligkeit und Zahlungsweise

Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.

Bei Mitgliedschaft Fußball aktiv ist ausschließlich eine monatliche Zahlung per Dauerauftrag zulässig. Der Dauerauftrag ist mit Aufnahme in den Verein gegenüber der Geschäftsstelle nachzuweisen. Lastschrifteinzüge erfolgen bei „Fußball aktiv“ nicht.

Bei allen anderen Mitgliedschaften kann der Mitgliedsbeitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Die Zahlung kann per Lastschrift oder Überweisung/Dauerauftrag erfolgen.

6. Beitragsrückstände

Bei Zahlungsrückständen behält sich der Verein weitere Maßnahmen gemäß Satzung vor.

7. Änderungen persönlicher Daten

Änderungen der Kontaktdaten oder Bankverbindung bitten wir der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen (per Mail an mitglieder@tebe.de).

8. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 01.06.2026 in Kraft.

 

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