Mitgliederversammlung am 14.10.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder von Tennis Borussia Berlin e.V.,
wir laden Sie hiermit herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am 14. Oktober 2023 ein.
Datum: Samstag, der 14.10.2023
Einlass: 11:00 Uhr
Beginn: 12:00 Uhr
Voraussichtliches Ende: 16:00 Uhr
Ort: Geschäftsstelle Landessportbund Berlin e.V., Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin
Anbei finden Sie zum Download: die Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung und die Vorlage zur Stimmrechtsübertragung.
Vorschlag zur Tagesordnung
1. Grußwort Vorstandsvorsitzender
2. Wahl der Versammlungsleitung
3. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
4. Gedenken der verstorbenen Mitglieder
5. Feststellung Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, Stimmrechtsübertragungen & Beschlussfähigkeit
6. Beschlussfassung über Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung und die Tagesordnung
7. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
8. Wahl der Mandatsprüfung- und Wahlkommission
9. Entscheidung über Anträge zur Satzungsänderung
10. Tätigkeitsbericht
10.1 des Aufsichtsrates
10.2 des Vorstandes
10.3 der Abteilungen TBAF, Boxen, Tischtennis
10.4 des Ältestenrates
11. Ehrung langjähriger Mitglieder
12. Aussprache zu den Berichten
13. Entscheidung über sonstige Anträge
14 Sonstiges
Hinweise zur Mitgliederversammlung
Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung und auf Satzungsänderungen müssen spätestens vierzehn Tage vor Stattfinden der Versammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Der Vorstand hat die sich daraus ergebenden Änderungen der Tagesordnung den stimmberechtigten Mitgliedern spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich oder durch Auslegung in der Geschäftsstelle mitzuteilen. (siehe § 8 Absatz 4 der Satzung)
Stimmberechtigte Mitglieder, die nicht an der Versammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich durch ein anwesendes Mitglied vertreten zu lassen. Die Bevollmächtigung ist der Geschäftsstelle oder dem Versammlungsleiter vor Versammlungsbeginn in schriftlicher Form anzuzeigen. Ein Mitglied kann maximal drei nicht anwesende Mitglieder vertreten. Eine entsprechende Vorlage der Vollmacht zur Stimmübertragung ist der Einladung mit angefügt.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Beitragsrückstände von mehr als sechs Monaten das Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung ruhen lassen (siehe § 4 Absatz 5 der Satzung). Allerdings ist es möglich, offene Mitgliedsbeiträge am Tag der Mitgliederversammlung vor Ort zu bezahlen. Sollten Sie sich über eventuelle Beitragsrückstände informieren wollen, können Sie sich per Mail (mitglieder@tebe.de) oder Telefon (030 30102166) an unsere Geschäftsstelle wenden.