Schlechte Nachricht vom Gericht

Die schlechte Nachricht erreichte die TeBe-Gremien am Dienstagmittag. Das Landgericht Charlottenburg hat sich überraschend entschieden, den Prozess über die Rückzahlung der Gelder, die die Firma des ehemaligen Vorstandvorsitzenden Günter Brombosch dem Verein überwiesen und als Kredite deklariert hatte, nicht fortzuführen, und hat ein schriftliches Urteil vorgelegt.

Dessen Inhalt war überraschend: Zwar erklärt das Gericht sämtliche Kreditverträge für unwirksam, verurteilt den Verein aber dennoch zur Rückzahlung der gesamten von der Brombosch Consulting GmbH geforderten Summe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorstand wird das Urteil und seine Begründung nun sorgfältig prüfen lassen und – falls es nicht noch zu einer wirtschaftlich vernünftigen Einigung zwischen den Parteien kommt – Rechtsmittel einlegen. Der Verein ist zuversichtlich, dass die offenen Fragen in einem Berufungsverfahren durch eine vollständige Beweisaufnahme geklärt und sodann einer zutreffenden rechtlichen Bewertung zugeführt werden können.

Rechtsauffassungen bestätigt

In entscheidenden Kernfrage hat das Urteil jedoch die Rechtsauffassung des Vereins bestätigt. Nicht nur sind sämtliche Darlehensverträge unwirksam, weil sie der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurft hätten; diesem wurden niemals solche Verträge vorgelegt, zudem liegt ein Vollmachtsmissbrauch vor. Das Gericht hat des Weiteren geurteilt, dass der Verein der Brombosch Consulting keine Darlehenszinsen schuldet. Auch die vom Kläger geforderten vorgerichtlichen Anwaltskosten wurden überwiegend abgewiesen.

Im Klartext: Das Gericht hat bestätigt, dass die vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden als „Darlehen” deklarierten Zahlungen unter dubios anmutenden Umständen am Aufsichtsrat vorbei zustande kamen, die Klägerseite davon wusste und auf den Bestand dieser Verträge kein schutzwürdiges Vertrauen geltend machen kann.

Wirtschaftliche Folgen

Gleichwohl hat das Gericht den Verein zur Rückzahlung von 133.500 Euro verurteilt – nicht jedoch auf Grundlage der Darlehensverträge, die das Gericht ja gerade für unwirksam erklärt hat, sondern auf Grundlage des sogenannten Bereicherungsrechts (§ 812 BGB). Vereinfacht ausgedrückt: Das Geld sei geflossen, und dem Gericht sei kein Rechtsgrund ersichtlich, auf dessen Grundlage der Verein das Geld behalten dürfe, jetzt nachdem Brombosch Consulting die Rückzahlung verlangt.

Dieses Ergebnis ist für den Verein enttäuschend, und aus Sicht seiner Anwälte falsch, denn dabei ist nicht berücksichtigt, dass von den streitigen 133.500 Euro bereits 24.000 Euro an die Gegenseite zurückgezahlt wurden – was im Verfahren von Seiten des Vereins sogar urkundlich belegt vorgetragen worden war. Außerdem sind unsere Rechtsbeistände der Auffassung, dass der Verein aufgrund von Absprachen mit dem damaligen Vorstandsvorsitzenden davon ausgehen durfte, dass er das Geld für seine Vereinsarbeit behalten dürfe. Diese Fragen waren zwischen den Parteien streitig und wurden leider vom Gericht nicht geklärt, weil die vom Verein angebotenen Beweise nicht erhoben und insbesondere die benannten Zeugen nicht gehört wurden.

Es geht weiter 

Der Verein hofft, dass es trotz dieses Urteils noch zu einem wirtschaftlich tragbaren Vergleich kommt. Juristisch geht der Kampf natürlich weiter. Ungeachtet des laufenden Verfahrens bleibt der Vorstand dabei seinem eingeschlagenen Kurs treu: Wirtschaftliche Vernunft, Konsolidierung und Transparenz – für die Zukunft von Tennis Borussia.

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